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Zur rechtssicheren Kommunikation wurde durch die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)eine Virtuelle Poststelle eingerichtet, die eine verschlüsselte Kommunikation der Nachweispflichtigen untereinander und mit den Überwachungsbehörden ermöglicht.

Wenn Ihre Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis abgefahren werden, sind Sie nicht vom eANV betroffen. Die Pflichten des eANV hat hier der Sammler zu erfüllen, der Ihre Abfälle abholt.