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In einigen Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.

Deshalb verlangt das Infektionsschutzgesetz von Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel wie zum Beispiel

  • Fleisch,
  • Geflügel,
  • Milch,
  • Eiprodukte,
  • Backwaren oder
  • Eis

herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen, vor der erstmaligen Ausübung dieser Tätigkeiten eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Gleiches gilt für Personen, die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind und dort - unter Umständen auch nur indirekt - mit Lebensmitteln in Berührung kommen: Zum Beispiel Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.

Unter "Weiterführende Informationen" finden Sie das Merkblatt "Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln" in mehreren Sprachen.