Klasse B
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie
- Kfz bis 3,5 t und bis zu acht Sitzplätzen außer dem Führersitz,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird
fahren.
Beispiel:
Sie können eine Gesamtkombination von 4,25 t fahren, wenn Ihr Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von genau 3,5 t aufweist (in diesem Fall darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers maximal 750 kg betragen).
Wenn Ihr Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 3,5 t aufweist, darf der Anhänger schwerer als 750 kg sein. Die Gesamtmasse der Kombination darf dann 3,5 t aber nicht überschreiten.
Die entsprechenden Daten ergeben sich aus den Fahrzeugpapieren.
Klasse BE
Sie brauchen einen Führerschein der Klasse BE, wenn Sie
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Die entsprechenden Daten ergeben sich aus den Fahrzeugpapieren.
Klasse B96
Wenn Sie mit der Klasse B auch
- Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg bis 4.250 kg und
- einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
führen möchten, ist zuvor eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird. Nachdem Sie die Fahrerbescheinigung erhalten haben, können Sie direkt bei uns in der Führerscheinstelle vorsprechen, um einen vorläufigen Führerschein zu erhalten.