Sie können sich gerne an uns wenden, wenn
- Sie selbst oder eine angehörige Person in einer Altenpflegeeinrichtung leben,
- Sie selbst oder eine angehörige Person in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben,
- Sie betreuende oder einrichtungsbetreibende Person oder Institution sind oder
- Sie dem Beirat einer Einrichtung angehören.
Wir beraten und informieren unter anderem über Rechte und Pflichten der im Heim lebenden Menschen und der Einrichtungsbetreibenden. Darüber hinaus können Sie sich mit Anregungen und Beschwerden an uns wenden.
Zentrales Ziel der Heimaufsicht ist es, die Interessen der Bewohnenden vor Beeinträchtigungen zu schützen und ihre Selbstständigkeit zu wahren. Dies stellen wir durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen der Wohn- und Betreuungsangebote sicher. Im Anschluss an diese Regelprüfungen erstellen wir einen umfassenden Prüfbericht.
Der aktuelle Prüfbericht muss
- in der Einrichtung an gut sichtbarer Stelle ausgehängt oder ausgelegt werden (hierzu sind die Leistungsanbietenden verpflichtet),
- Ihnen auf Wunsch als Kopie ausgehändigt werden,
- von der Einrichtung zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Dies gilt auch für die Prüfberichte der letzten drei Jahre.
Zusätzlich werden die Berichte über die wesentlichen Ergebnisse dieser Regelprüfungen auch in unserem Internet-Auftritt veröffentlicht. Dies bietet Ihnen als Bewohnenden, Angehörigen und Interessierten die Chance, sich umfassend zu informieren.
Übrigens
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nordrhein-Westfalen regelt das Recht, in Einrichtungen eine Bewohnendenvertretung zu installieren, die sich für die Belange der Betroffenen einsetzt und der klar geregelte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zustehen.
Der BIVA-Pflegeschutzbund hält zu diesem Thema für Bewohnende von Pflegeeinrichtungen wie auch für deren Angehörige zahlreiche Informationen vor.