Inhalt

Wenn Sie Ihre Heimkosten nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen, Vermögen oder den Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren können, stehen Ihnen folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie bis zwei Monate vor Ihrer Aufnahme in ein Pflegeheim im Kreis Mettmann gewohnt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Heim im Kreis Mettmann oder außerhalb des Kreises liegt.
  • Für die Antragsaufnahme stehen Ihnen in den Sozialämtern der Rathäuser vor Ort Ansprechpersonen zur Verfügung. Wenden Sie sich möglichst rechtzeitig vor der Heimaufnahme an das Sozialamt des Wohnortes.
  • Die Auszahlung von Pflegewohngeld und Sozialhilfe erfolgt grundsätzlich an das Heim.
  • Schulden finden in der Sozialhilfe keine Berücksichtigung, das heißt weder wirken sie sich vermögensmindernd aus, noch werden Tilgungsleistungen einkommensmindernd berücksichtigt.