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Durch eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ kann man im Vorfeld eine oder mehrere Personen zur Erledigung seiner rechtlichen Angelegenheiten benennen. Wer diese Vorsorgemaßnahme nicht getroffen hat, braucht einen vom Gericht bestellten Betreuenden, der beim Amtsgericht beantragt werden muss.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung NRW sowie über das Bundesministerium.

Für Beratungen stehen die Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtsverbände und die Betreuungsbehörde des Kreises gerne zur Verfügung.

Wenn Sie wissen wollen, welche Hilfen Sie vor Einrichtung einer Betreuung in Anspruch nehmen können oder ob durch bestimmte Maßnahmen eventuell eine Betreuung vermieden werden kann, wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste in Ihrer Stadtverwaltung. Wenn es um psychisch kranke Menschen geht, sprechen Sie bitte den Sozialpsychatrischen Dienst des Kreises an.