Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen zum Beispiel die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit.
Erstattet werden können Kosten für
- Ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder des Kindergartens,
- Schulbedarf,
- die Schülerbeförderung,
- Lernförderung, das heißt zusätzliche Unterstützung in Form von Nachhilfe, um die Lernziele in der Schule zu erreichen (auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an; wenn in der Schule oder einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung gewährt werden, um diese zu erreichen),
- das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten,
- kulturelle und sportliche Aktivitäten, zum Beispiel Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule (pauschal 15 € pro Monat, sofern tatsächliche Aufwendungen entstehen, bzw. maximal 180,00 € pro Kalenderjahr).
Weitere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.