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Für Schülerinnen und Schüler besteht ab der 10. Klasse die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Die Förderung ist abhängig von der besuchten Schulform und von den persönlichen und familiären Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.