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Kann ich die Förderschule, die mein Kind besuchen soll, frei auswählen?

Der Kreis Mettmann hat für die Förderschulen in seiner Trägerschaft Schuleinzugsbereiche festgelegt. Wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt des Kreises wohnen, ist diese bestimmten Förderschulen zugeordnet. Wenn Sie nicht im Kreis Mettmann wohnen, kann Ihr Kind eine Förderschule des Kreises Mettmann nur besuchen, wenn hierfür ein besonderer, gewichtiger Grund vorliegt.