In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung sind die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen von Fahrzeugen geregelt. Wenn besonders große oder schwere Güter transportiert werden müssen oder überdimensionierte Spezialfahrzeuge unterwegs sind, muss dies als Ausnahme genehmigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Bauart des Fahrzeugs dem Fahrer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (zum Beispiel bei Baggern oder bei bestimmten Kranwagen).