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Die europäische Union hat mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED) auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen für die Durchführung von Umweltinspektionen in besonders umweltrelevanten Industrieanlagen, den sogenannten IED-Anlagen vorgeschrieben. Stahlwerke, Chemieanlagen, Deponien oder Abfallbehandlungsanlagen sind zum Beispiel solche Anlagen.

In NRW werden neben den IED-Anlagen auch alle anderen umweltrelevanten Anlagen, die einer immissionsschutz-, wasser- oder abfallrechtlichen Genehmigung bedürfen, von der Inspektionspflicht erfasst. Alle Anlagen werden aufgrund ihres Umweltrisikos bewertet. Je nach Bewertung werden IED-Anlagen im Turnus von ein bis drei Jahren, die anderen Anlagen im Turnus von ein bis fünf Jahren überprüft. Neben der Prüfung der Unterlagen erfolgt immer eine Vor-Ort-Besichtigung zur Beurteilung der Anlagen und deren Auswirkung auf Luft, Wasser und Boden. Dadurch wird gewährleistet, das Rechtsvorschriften, Genehmigungen und der Stand der Anlagentechnik eingehalten oder Änderungsnotwendigkeiten erkannt werden. Das Ergebnis der Inspektion wird als Umweltinspektionsbericht mit den wesentlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen im Internet veröffentlicht.

Je nach Anlagentyp ist für die Zulassung und Überwachung der Anlagen der Kreis Mettmann oder die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) festgelegt.

Nachstehend können Sie die Berichte unseres Kreis-Umweltamtes zu bereits erfolgten Umweltinspektionen abrufen. Weitere Berichte werden nach und nach folgen. Die entsprechenden Berichte der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie auf den Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.