Inhalt

Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen und Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, besteht Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.

  • Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines Aufenthalts von nicht mehr als 185 Tagen erworben wurden, können nicht anerkannt werden. Sie berechtigen Sie weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch können sie umgeschrieben werden.
  • Internationale Führerscheine können ebenfalls nicht umgeschrieben werden.

Siedeln Sie nach Deutschland über, begründen also hier Ihren neuen Wohnsitz, unterliegen Sie dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Nicht jeder ausländische Führerschein berechtigt auf Dauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend ist, in welchem Staat der Führerschein erworben wurde, nicht die Nationalität des Antragstellers.