Ein rotes Dauerkennzeichen kann ausschließlich befristet oder widerruflich zur "wiederkehrenden betrieblichen Verwendung" beantragt werden.
Es darf nur für
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten und
- Überführungsfahrten
verwendet werden.
Über jede dieser Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen führen, aus denen
- das verwendete Kennzeichen
- das Datum der Fahrt
- deren Beginn und Ende
- der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
- die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs
- die Fahrzeug-Identifikationsnummer und
- die Fahrtstrecke
ersichtlich sind.