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Auf dem Ausfuhrkennzeichen findet sich auf der rechten Seite ein Datumsfeld auf rotem Grund. Es gibt den letzten Tag der Zulassung an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben, weil es danach ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist (es sei denn, Sie beantragen rechtzeitig mit einer entsprechenden Begründung die Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens). Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung bei uns erforderlich.

Eine Vorführung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich, wenn

  1. die antragstellende Person im Kreis Mettmann wohnt,
  2. das Fahrzeug zuletzt im Kreis Mettmann zugelassen war oder
  3. das Fahrzeug durch eine anerkannte Prüforganisation im Kreis Mettmann identifiziert wurde (nicht älter als 7 Werktage).

Bei Bedarf können Sie bei uns auch einen internationalen Fahrzeugschein beantragen.