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Inzwischen führen viele Unternehmen aber auch gemeinnützige Organisationen Sammlungen von Abfällen durch und erzielen dabei teils erhebliche Erlöse.

Wenn auch Sie zukünftig eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung von Abfällen, wie beispielsweise Altkleider oder Schrott, durchführen wollen, müssen Sie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises eine solche Sammlung anzeigen. Die Anforderungen an die Anzeige für gewerbliche Sammlungen unterscheiden sich dabei allerdings von denen für gemeinnützige Sammlungen.

 Weiterführende Informationen zum Einsammeln von Schrott finden sie unter Informationen für Schrottsammler.