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• Darf ich während der Mutterschutzfristen arbeiten?

In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Sie nur beschäftigt werden, wenn Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt haben. Diese Erklärung können Sie jedoch jederzeit widerrufen.

Nach der Entbindung dürfen Sie bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden. Nach einer Früh- und/oder Mehrlingsgeburt dürfen Sie bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Diese Fristen dürfen Sie auch auf Ihren eigenen Wunsch hin nicht unterschreiten.