• Wo können Kinder sonderpädagogisch gefördert werden?
Die Orte der sonderpädagogischen Förderung sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) festgelegt.
Kinder können gefördert werden:
- an einer allgemeinen Schule (sofern das Gemeinsame Lernen eingerichtet ist)
- an einer Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt
- an Schulen für Kranke.