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• Wo können Kinder sonderpädagogisch gefördert werden?

Die Orte der sonderpädagogischen Förderung sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) festgelegt.

Kinder können gefördert werden:

  • an einer allgemeinen Schule (sofern das Gemeinsame Lernen eingerichtet ist)
  • an einer Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt
  • an Schulen für Kranke.