• Gibt es einen Förderschwerpunkt Autismus?
Autismus stellt keinen eigenständigen Förderschwerpunkt dar. Autismus-Spektrum-Störungen als tiefgreifende Entwicklungsstörungen liegen gemäß § 42 Absatz 1 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. Nach § 42 Absatz 3 ordnet die Schulaufsichtsbehörde dem Schulkind mit Autismus-Spektrum-Störung einem Förderschwerpunkt (§ 2 Absatz 2) zu.