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• Wann benötigt ein Schulkind sonderpädagogische Unterstützung aufgrund einer geistigen Behinderung?

Nach § 5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, wenn das schulische Lernen dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Außerdem müssen hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Kind zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.