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• Wann wird ein Bußgeld verhängt?

Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden.

Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch nicht nachkommt,
  • als Eltern, als Ausbildender oder als Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt,
  • als Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II nicht erfüllt.