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• Wer ist für die Schulpflichtüberwachung zuständig?

Die Schule, an der der Schulpflichtige angemeldet ist, ist solange für die Überwachung der Schulpflicht zuständig, bis der Schulpflichtige an einer anderen Schule angemeldet ist und die Aufnahmebestätigung dieser Schule vorliegt. Das bedeutet, dass jede Schule bei einem Schulwechsel den schulpflichtigen Schüler unterstützen und überprüfen muss, ob die Schulpflicht erfüllt wird.