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• Was ist die Vollzeitschulpflicht?

Die Vollzeitschulpflicht umfasst die Primarstufe und Sekundarstufe I und dauert zehn Schuljahre (am Gymnasium neun Schuljahre). Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn ein Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Jahren erreicht hat.

Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule, im Falle des Abbruchs der Berufsausbildung durch den Besuch eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Berufsschule.

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt die Schulpflicht an Förderschulen mit den Schwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie Geistige Entwicklung elf Schuljahre.