• Wann ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen können schulpflichtige Kinder für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.