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• Wer ist zuständig für die Überwachung des Lärmschutzes?

Bei anlagebezogenem Lärm ist grundsätzlich die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig. Die Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite »Nachbarbeschwerden«. Bei verhaltensbezogenem Lärm (zum Beispiel von Menschen oder Tieren) ist das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde zuständig.