Inhalt

Erläuterungen zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen können Sie in der bereit gestellten Publikation nachlesen. Auf die Erteilung der Genehmigung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt sind.

Vergleichbare Informationen über Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.