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Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer auf Dauer bei Ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner oder lebenden Ehepartnerin (Ehegattennachzug) oder als Minderjähriger bei Ihren in Deutschland lebenden Eltern (Kindernachzug) leben möchten, benötigen Sie hierfür ein Visum zur Familienzusammenführung.