Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Beschreibung
Wenn Sie eine vorzeitige Errichtung beantragen, kann diese Zulassung mit Auflagen verbunden sein. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird.
Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
Wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, kann die zuständige Behörde die Genehmigung gegebenenfalls nur vorbehaltlich erteilen.
Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.
Weiterführende Informationen
Interne Links
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)