Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Weiterführende Informationen
Interne Links
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)