Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Beschreibung
Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde gemäß § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
Weiterführende Informationen
Interne Links
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz)