Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss der Antrag von allen sorgeberechtigten Personen gestellt und unterschrieben werden.
Dem Antrag sind die entsprechenden medizinische Gutachten bzw. eine Diagnostik beizufügen.
Der Antrag und die Datenschutzerklärung & Schweigepflichtentbindung sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterzeichnen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.