Inhalt

Bei Diebstahl: 

  • gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung). Digitale Lichtbilder können über das Auslesen eines QR-Codes nicht verarbeitet werden, bitte legen Sie das biometrische Lichtbild daher in ausgedruckter Form vor.
  • Diebstahlanzeige von der Polizei, welche den Diebstahl des Führerscheines erkennen lässt (optional)
  • eine Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde (Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.)

 Bei Verlust: 

  • gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • eine Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde (Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.)

Zusätzlich ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich.

Für den Online-Antrag

  • Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Ausweisdokumentes
  • Biometrisches Passbild
  • Ihre Unterschrift sowie
  • die Anzeige von der Polizei, welche den Diebstahl des Führerscheines erkennen lässt (optional)