Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, wird der Verlust/Diebstahl zunächst dem Kraftfahrtbundesamt mitgeteilt, wo er im Verkehrsblatt veröffentlicht wird. Wird Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht wiedergefunden, stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.