Wenn Sie die Wiederzulassung nicht online durchführen möchten, bringen Sie bei einem Besuch der Zulassungsstelle Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein (mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung)
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie die Wiederzulassung durch eine andere Person durchführen lassen wollen, muss diese Folgendes mitbringen:
- Ihre Vollmacht,
- Ihren originalen Personalausweis,
- das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und
- den eigenen Personalausweis.
Falls das Fahrzeug auf Ihre Firma wieder zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel).
Falls Sie noch gültige Kurzzeitkennzeichen besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen,
- die gültigen Kurzzeitkennzeichen.