Inhalt

Wenn Sie die Wiederzulassung nicht online durchführen möchten, bringen Sie bei einem Besuch der Zulassungsstelle Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein (mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung)
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat

Wenn Sie die Wiederzulassung durch eine andere Person durchführen lassen wollen, muss diese Folgendes mitbringen:

  • Ihre Vollmacht,
  • Ihren originalen Personalausweis,
  • das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und
  • den eigenen Personalausweis.

Falls das Fahrzeug auf Ihre Firma wieder zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel).


Falls Sie noch gültige Kurzzeitkennzeichen besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen,
  • die gültigen Kurzzeitkennzeichen.