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Sie können die Übernahme von Bestattungskosten beantragen,

  • wenn Sie rechtlich zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet sind.
  • wenn die verstorbene Person Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII vom Kreis Mettmann oder einer der 10 kreisangehörigen Städte erhalten hat,
    ODER der Sterbeort im Kreis Mettmann liegt.
  • wenn Ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlich zu berücksichtigenden Freibeträge und Freigrenzen unterschreitet.

Erläuterungen hierzu finden Sie im Textabschnitt "Beschreibung".