Sie können die Übernahme von Bestattungskosten beantragen,
- wenn Sie rechtlich zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet sind.
- wenn die verstorbene Person Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII vom Kreis Mettmann oder einer der 10 kreisangehörigen Städte erhalten hat,
ODER der Sterbeort im Kreis Mettmann liegt. - wenn Ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlich zu berücksichtigenden Freibeträge und Freigrenzen unterschreitet.
Erläuterungen hierzu finden Sie im Textabschnitt "Beschreibung".