Die Anzeige von Geothermie-Vorhaben nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über das Bohranzeigenportal (www.bohranzeige.nrw.de) ersetzt nicht die erforderliche Antragstellung.
Die Erdwärmenutzung bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde des Kreis Mettmann.