Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Mettmann führt eine Kaufpreissammlung über Grundstücks- und Immobilienverkäufe. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung sowie zum Online-Fragebogen für Käuferinnen und Käufer, die vom Gutachterausschuss angeschrieben wurden.
Beschreibung
Die Kaufpreissammlung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches geführt und bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben des Gutachterausschusses, beispielsweise:
- Ableitung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung von Immobilienrichtwerten
- Ermittlung von Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätzen
- Erstellung des Grundstücksmarktberichts
- Verkehrswertermittlungen
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese kann vollständig oder anonymisiert erfolgen. Für die Beantragung einer vollständigen Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Online-Fragebogen für Käuferinnen und Käufer
Nach jedem Grundstückskauf erhält der Gutachterausschuss eine Ausfertigung des Kaufvertrages. Zur Verbesserung der Datenqualität werden Käuferinnen und Käufer gebeten, ergänzende Angaben zum Kaufobjekt zu machen.
Der Online-Fragebogen kann bequem über den im Anschreiben enthaltenen QR-Code oder über den Link im folgenden Abschnitt ausgefüllt werden. Die Angaben dienen ausschließlich der Führung der Kaufpreissammlung sowie der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Vorraussetzungen
Für eine vollständige Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bzw. eines berechtigten Interesses.
Für den Online-Fragebogen
- Sie haben ein Anschreiben des Gutachterausschusses mit einer Kauffallnummer erhalten.
Verfahrensablauf
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Antrag stellen
- ggf. Prüfung der Voraussetzungen
- Erstellung und Übersendung der Auskunft
Online-Fragebogen
- QR-Code oder Link aus dem Anschreiben öffnen
- Fragebogen vollständig ausfüllen
- Angaben elektronisch übermitteln
Erforderliche Unterlagen
Auskunft
- Antrag
- ggf. Nachweise des berechtigten Interesses
Fragebogen
- keine; ggf. Bauunterlagen, Bilder oder Modernisierungsunterlagen zur Unterstützung
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit für Auskünfte: ca. 1 Woche
Hinweise
Die Angaben im Online-Fragebogen dienen ausschließlich der Führung der Kaufpreissammlung sowie der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Soweit eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, ergibt sich diese aus dem Baugesetzbuch.
Kosten
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für
- nicht anonymisierte Kauffälle
Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall - anonymisierte Kauffälle
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 - Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen
Gebühr: keine.
§ 2 Absatz 7
(7) Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 27 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird. Die Zeitgebühr ist anzuwenden
1. für gebührenpflichtige Amtshandlungen (einschließlich Mehrausfertigungen), für die keine Tarifstelle vorliegt,
2. soweit eine Gebührenregelung dies erfordert und 3. für Auskünfte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie mehr als eine halbe Arbeitsstunde benötigen. Bei der Zeitgebühr nach Satz 3 Nummer 1 sind Auslagen abweichend von Absatz 1 abzurechnen und zudem kann die Gebühr auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen geschätzten Zeitaufwandes in einer Vereinbarung mit dem Kostenschuldner pauschal festgesetzt werden, wenn die Zeitgebühr 3 000 Euro übersteigen würde.