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Kreis Mettmann verlängert Wasserentnahmeverbot

Keine Entspannung der Situation in Sicht

Bild vergrößern: Das Wasser für den Garten darf aktuell nicht aus Bächen, Teichen und natürlichen Seen abgepumpt werden. © Pixabay/Ralphs_Fotos
Das Wasser für den Garten darf aktuell nicht aus Bächen, Teichen und natürlichen Seen abgepumpt werden.

Kreis Mettmann. Die Gewässer im Kreis Mettmann führen immer noch zu wenig Wasser – deshalb verlängert der Kreis die Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zunächst bis zum 31. Oktober 2026. Die Untere Wasserbehörde hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag, 1. Oktober 2026, im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Sie tritt am 2. Oktober in Kraft.

„Die Entnahme von Wasser aus natürlichen Seen, Teichen und Bächen im Kreisgebiet im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs bleibt damit weiterhin untersagt“, erklärt Stefan Senftleben, Leiter des Amtes für technischen Umweltschutz. „Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen.“

Grund für die Verlängerung des Verbots ist die anhaltende Niedrigwassersituation. Der Kreis hat die aktuellen und vergangenen Wasserstände an 27 Pegeln im Kreisgebiet ausgewertet. Dabei zeigt sich: Nur wenige Bäche weisen derzeit eine gute Wasserführung im Bereich des Mittelwasserstands auf. Die meisten Pegel bewegen sich auf dem mittleren Niedrigwasserstand zu oder haben diesen bereits unterschritten. „Nach einer kurzen Erholung Anfang September sind die Wasserstände in den meisten Gewässern wieder deutlich zurückgegangen“, erklärt Stefan Senftleben weiter. „Die Gewässer brauchen jetzt jede verfügbare Wassermenge. Zusätzliche Entnahmen würden die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen und die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen in unseren Bächen beeinträchtigen.“ Der Niederschlag am Donnerstag bringt leider keine Entspannung der Lage – dafür bedarf es längerer Regenperioden.

Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen nicht nur die verfügbare Wassermenge, sondern auch die Wasserqualität und die Lebensräume in den Fließgewässern. Für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen steht damit teilweise nicht mehr ausreichend Wasser zur Verfügung. Insbesondere Wasserentnahmen mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen können die Situation zusätzlich verschärfen. Der Kreis sieht daher die Gefahr einer weiteren Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer und möglicher dauerhafter Schäden für die Gewässerökosysteme. Die Einschränkung dient dem Schutz des Wasserhaushalts und der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. Der Kreis überprüft währenddessen fortlaufend die Pegelstände und Wetterentwicklung. „Sollte sich die Niedrigwassersituation vorher nachhaltig entspannen, kann die Regelung entsprechend geändert oder aufgehoben werden. Bei anhaltender Trockenheit ist auch eine Verlängerung möglich“, erklärt Stefan Senftleben. Mit dem Ende der Vegetationsperiode und den üblicherweise höheren Niederschlägen ab November wird grundsätzlich mit einer Entspannung der Situation gerechnet.

Ein Verstoß gegen die Verfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt; sie dürfen nur im jeweils erlaubten Umfang und unter Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen und Auflagen genutzt werden.

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