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Was Reisende bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln beachten müssen

Kreisgesundheitsamt gibt vor den Herbstferien wichtige Hinweise

Bild vergrößern: Mehrere Tablettenpackungen liegen auf einem Tisch. © Kateryna Zinenko/stock.adobe.com
Wer starke Schmerzmittel oder andere Medikamente für die Reise benötigt, sollte sich im Vorfeld informieren, ob sie bedenkenlos mitgeführt werden dürfen.

Kreis Mettmann. Die Herbstferien rücken näher – und damit auch die nächste Reisewelle. „Wer regelmäßig betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnimmt und verreisen möchte, sollte sich frühzeitig um die notwendigen Unterlagen kümmern. Denn für die Mitnahme solcher Medikamente ins Ausland gelten besondere Vorschriften“, erklärt die Gesundheitsamtsleiterin des Kreises Mettmann, Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Betäubungsmittel sind Arzneimittel und Wirkstoffe, die aufgrund ihrer besonderen Wirkungen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte starke Schmerzmittel. Eine ärztliche Verordnung allein reicht bei einer Auslandsreise nicht immer aus.

Was ist zu beachten? „Reisende sollten sich rechtzeitig beim behandelnden Arzt informieren und prüfen lassen, ob das benötigte Medikament unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und welche Menge für die Reise erforderlich ist“, sagt die Gesundheitsamtsleiterin. Außerdem müssen die Reisenden die erforderliche Bescheinigung mitführen: „Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist grundsätzlich eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und anschließend von der zuständigen Behörde beglaubigt. Sie gilt für maximal 30 Tage“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Darüber hinaus müssen die Bestimmungen im Zielland geprüft werden: Außerhalb des Schengen-Raums gelten möglicherweise andere Bestimmungen. Deshalb sollten Reisende sich rechtzeitig bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes über die Einfuhrbestimmungen informieren. Während der Reise müssen die Medikamente korrekt transportiert werden: Arzneimittel sollten in der Originalverpackung und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mitgeführt werden.

„Die notwendigen Bescheinigungen können eine gewisse Vorlaufzeit benötigen“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Deshalb sollten sich Reisende möglichst mehrere Wochen vor Reisebeginn darum kümmern und einen Termin beim zuständigen Gesundheitsamt vereinbaren. So können Probleme bei der Ein- und Ausreise vermieden werden.

Weitere Informationen und Formulare stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle (BfArM - Bundesopiumstelle - Bundesopiumstelle) bereit.

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