Inhalt

Die Kaufpreissammlung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches geführt und bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben des Gutachterausschusses, beispielsweise:

  • Ableitung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung von Immobilienrichtwerten
  • Ermittlung von Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätzen
  • Erstellung des Grundstücksmarktberichts
  • Verkehrswertermittlungen

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese kann vollständig oder anonymisiert erfolgen. Für die Beantragung einer vollständigen Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Online-Fragebogen für Käuferinnen und Käufer

Nach jedem Grundstückskauf erhält der Gutachterausschuss eine Ausfertigung des Kaufvertrages. Zur Verbesserung der Datenqualität werden Käuferinnen und Käufer gebeten, ergänzende Angaben zum Kaufobjekt zu machen.
Der Online-Fragebogen kann bequem über den im Anschreiben enthaltenen QR-Code oder über den Link im folgenden Abschnitt ausgefüllt werden. Die Angaben dienen ausschließlich der Führung der Kaufpreissammlung sowie der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.