Bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus müssen gesetzlich Versicherte einen Pflichtbeitrag von 10 € pro Tag leisten. Die Anzahl der Tage, für die gezahlt werden muss, ist allerdings begrenzt. Bei mehr als 28 Tagen im Jahr fallen im selben Kalenderjahr keine weiteren Zahlungen an. Somit fallen pro Jahr maximal 280 Euro für die Patienten an. Die sogenannte 28-Tage-Regelung soll Personen, die häufig im Krankenhaus behandelt werden müssen, vor übermäßigen Kosten schützen.