Gesetzlich Krankenversicherten steht grundsätzlich das Recht auf freie Krankenhauswahl zu. Dies gilt nicht nur in Notfällen, sondern auch bei geplanten Behandlungen. Somit kann sich jeder Mensch, unabhängig von seinem Wohnort, an jede Klinik wenden, um sich stationär, ambulant oder tagesklinisch behandeln zu lassen.