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Neue Regeln für Abfalltransporte in EU

Kreis informiert über Anforderungen ab 21. Mai

Bild vergrößern: Ab dem 21. Mai gelten neue Regeln für Abfalltransporte in der EU. © Kreis Mettmann / KI-generiert
Ab dem 21. Mai gelten neue Regeln für Abfalltransporte in der EU.

KREIS METTMANN. Wirtschaftsunternehmen aufgepasst: Der Kreis Mettmann weist auf neue europäische Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen hin. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, die ab dem 21. Mai 2026 in wesentlichen Teilen in der Europäischen Union angewendet wird.  Mit der neuen Verordnung werden die bisherigen Regelungen zur Abfallverbringung modernisiert und verschärft. Ziel ist es, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, illegale Abfalltransporte zu bekämpfen und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Betroffene Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob sie grenzüberschreitende Abfalltransporte durchführen und sich rechtzeitig im neuen digitalen System DIWASS registrieren.

Kernpunkt der neuen Regelung ist die verpflichtende Nutzung eines zentralen digitalen Systems für die Abfallverbringung. Ab dem Stichtag müssen alle Informations- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfalltransporten über das von der Europäischen Kommission betriebene Digital Waste Shipment System (DIWASS) abgewickelt werden. Betroffen sind sowohl Verbringungen mit Notifizierungsverfahren als auch Transporte, für die allgemeine Informationspflichten gelten.

Alle erforderlichen Unterlagen – etwa Notifizierungs- und Begleitformulare, Anhang-VII-Dokumente sowie zugehörige Erklärungen und Entscheidungen – sind künftig ausschließlich elektronisch über das System einzureichen. Die Nutzung des Systems setzt eine mehrstufige Registrierung der beteiligten Standorte sowie eine Autorisierung von Nutzerinnen und Nutzern voraus. Für die Identifizierung der beteiligten Unternehmen wird in der Regel eine sogenannte EORI-Nummer oder eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigt.

Neben der Einführung des digitalen Systems sieht die neue EU-Verordnung weitere Änderungen vor. Dazu gehören unter anderem neue Übergangsregelungen für bereits laufende Notifizierungsverfahren sowie zusätzliche Anforderungen bei der Ausfuhr bestimmter Abfälle. Ab dem 21. Mai 2027 müssen beispielsweise Unternehmen bei Exporten bestimmter Abfälle aus der Europäischen Union nachweisen, dass die Empfängeranlagen außerhalb der EU die Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.

Für die Durchführung der entsprechenden Verfahren sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Für Unternehmen und andere Beteiligte im Gebiet des Kreises ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Behörde.

Kontaktdaten bei der Bezirksregierung rund ums Thema „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“ gibt es unter www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Abfall-Kreislaufwirtschaft-und-Bodenschutz/Grenzueberschreitende-Abfallverbringung.

Weitere Informationen allgemeiner Art, zur Registrierung und zum Stand des Verfahrens finden sich unter der Adresse www.zks-abfall.de/abfallverbringungsverordnung.

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