Berufsbetreuer_in werden
Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde registrieren lassen.
Die Anforderungen (rechtliche Betreuer, die die Betreuung beruflich ausüben) sind seit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 deutlich genauer geregelt.
1. Registrierung als Berufsbetreuer
Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde registrieren lassen. Ohne diese Registrierung kann man nicht vom Gericht als Berufsbetreuer_in bestellt werden.
Zuständig ist die sogenannte Stammbehörde (Betreuungsbehörde am Wohn- oder Geschäftssitz).
2. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Nach § 23 BtOG muss die Person persönlich geeignet und zuverlässig sein. Dazu gehören z. B.:
- keine einschlägigen Vorstrafen
- kein Berufsverbot
- keine ungeordneten Vermögensverhältnisse (z. B. Insolvenz oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis)
- keine frühere Entziehung der Registrierung als Betreuer
Diese Punkte werden u. a. über ein Führungszeugnis und Auskünfte aus Registern geprüft.
3. Nachweis der Sachkunde
Berufsbetreuer müssen ausreichende fachliche Kenntnisse nachweisen. Die Sachkunde umfasst insbesondere Wissen in Bereichen wie:
- Betreuungsrecht und Zivilrecht
- Sozialrecht
- Psychiatrie / Krankheitsbilder
- Kommunikation mit betreuten Personen
- Vermögensverwaltung und Behördenangelegenheiten
Der Nachweis erfolgt z. B. durch:
- ein einschlägiges Studium (z. B. Sozialarbeit, Recht, Pädagogik) oder
- einen anerkannten Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer.
4. Berufshaftpflichtversicherung
Berufsbetreuer_innen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen mit mindestens:
- 250.000 € pro Schadensfall
- 1.000.000 € pro Jahr
Damit werden mögliche Vermögensschäden der betreuten Personen abgesichert.
5. Bestellung durch das Betreuungsgericht
Auch nach der Registrierung gilt:
- Die Betreuungsbehörde schlägt geeignete Personen vor.
- Das Betreuungsgericht bestellt die Betreuerin oder den Betreuer im Einzelfall.
Berufsbetreuer_innen arbeiten meist selbstständig und übernehmen mehrere Betreuungen gleichzeitig.