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Kreis lässt kranke Eschen fällen

Mehrere Bäume im Düsseltal betroffen

Bild vergrößern: Einige Eschen im Düsseltal leiden unter dem Eschentriebsterben. © Kreis Mettmann / KI-generiert
Einige Eschen im Düsseltal leiden unter dem Eschentriebsterben.

KREIS METTMANN. Mit Augenmaß und größtmöglicher Rücksicht auf den Bestand lässt der Kreis Mettmann ab Montag, 2. März, vereinzelt kranke Bäume im Düsseltal fällen. Zwischen dem Klärwerk „Heinhausen“ und den Bereichen Bracken und Ehlenbeck werden innerhalb von zwei Wochen einige Bäume (voraussichtlich 12 bis 15) entfernt, weitgehend solche, die vom sogenannten Eschentriebsterben betroffen sind. Diese durch einen Pilz verursachte Krankheit sorgt nicht nur dafür, dass die Kronen teilweise absterben, sondern greift auch die Wurzeln an. Dadurch verlieren die Bäume an Halt und stürzen um. Im Zuge der Arbeiten wird der Wanderweg im Düsseltal während der Fällungen zeitweise gesperrt. Wo möglich, sollen die 18 bis 25 Meter hohen Eschen zu sogenannten Habitatbäumen gekappt werden, damit in den verbleibenden sechs bis neun Meter hohen Stämmen Insekten, Vögel und Fledermäuse ein neues Zuhause finden. Das gefällte Holzmaterial wird vor Ort im Wald an einer geeigneten Stelle der natürlichen Zersetzung überlassen.

Das Düsseltal ist ein Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebiet, in dem Eingriffe nur unter strengsten naturschutzrechtlichen Vorgaben zulässig sind. Angesichts des Eschentriebsterbens hat der Kreis in dem Bereich eine besondere Situation erkannt und die Fällungen nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Bäume in Auftrag gegeben. „Unser Ziel ist es, unter klarer Beachtung des betroffenen Schutzgebiets – FFH- und Naturschutzgebiet – nur die akuten Risiken für Erholungssuchende abzuwenden, wenngleich die waldtypischen Gefahren vielerorts bestehen bleiben“, erklärt Christine Rech, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf hat den vorgesehenen minimalinvasiven Maßnahmen zugestimmt.

Der Kreis konzentriert sich bei dieser Aktion nur auf die Bäume, deren Zustand über eine waldtypische Gefahr hinausgeht und aktuell ein konkretes Risiko für Naherholungssuchende darstellt. Die Krankheit breitet sich jedoch innerhalb der Eschenpopulation im Düsseltal immer weiter aus, weshalb die Expertinnen und Experten der Unteren Naturschutzbehörde davon ausgehen, dass auch weitere Bäume ihre Standsicherheit verlieren können. Deshalb plant der Kreis, zeitnah eine Arbeitsgruppe mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW und der Höheren Naturschutzbehörde einzurichten. Das Ziel dabei: Einen klaren Weg für die Zukunft des Düsseltals definieren – insbesondere mit Blick auf den hohen Schutzstatus des Gebietes.

Angesichts der Möglichkeit weiterer instabiler Bäume weist der Kreis erneut nachdrücklich darauf hin, dass das Betreten des Waldes gemäß § 14 Bundeswaldgesetz und § 2 Landesforstgesetz NRW auf eigene Gefahr erfolgt. Das bedeutet, dass Flächeneigentümer für die sogenannten waldtypischen Gefahren nicht haften bzw. Waldbesucher mit diesen Gefahren zu rechnen haben. Zu den waldtypischen Gefahren gehören insbesondere das Herabfallen von Ästen oder das Umstürzen von Bäumen infolge von Naturereignissen, Alter, Krankheit oder Witterung. Hinzu kommt, dass sich in Naturschutzgebieten möglichst ungestört natürliche Entwicklungsprozesse vollziehen sollen und die Wege nicht verlassen werden dürfen.


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