Starke Gehölzrückschnitte nur noch wenige Tage
Schutz seltener Arten beachten
KREIS METTMANN. Wer in seinem Garten noch Hecken, Bäume oder Büsche stark zurückschneiden möchte, muss sich beeilen. Denn massive Gehölzrückschnitte sind nur noch bis Samstag, 28. Februar, erlaubt. Von Anfang März bis Ende September sind sie insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig.
In diesem Zusammenhang macht die untere Naturschutzbehörde außerdem auf weitere Tierarten aufmerksam, die unabhängig von der oben genannten „Schonzeit“ unter besonderem Schutz stehen: Seltene Fledermausarten etwa können ihre Quartiere in Baum- und Felshöhlen, in offen zugänglichen Kellern, unter Fassadenverkleidungen oder auf Dachböden haben. Teiche beherbergen oft streng geschützte Amphibienarten, darunter den Kammmolch. Es sollte daher stets auf Tiere oder deren Lebensstätten geachtet werden, denn alle geschützten Arten sind inzwischen selten geworden und ihre Lebensräume gefährdet – meist durch den Menschen. Dabei erfüllen die Tiere eine wichtige ökologische Funktion und vertilgen beispielsweise Schädlinge.
Allerdings schließt der Artenschutz Vorhaben (zum Beispiel Bau- und Abbruchmaßnahmen) nicht grundsätzlich aus. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde, Telefon 02104 99-2827, E-Mail verwaltung-unb@kreis-mettmann.de.
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