LVR fördert Kulturprojekte mit regionalem Bezug
Bis 28. Februar Antrag stellen
KREIS METTMANN. Für kulturelle Projekte im Rheinland, die einen klaren Bezug zur Region haben und 2027 starten sollen, können bei der Regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Fördermittel beantragt werden. Das digitale Antragsportal ist ab sofort geöffnet.
Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der LVR kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antrag projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Gefördert werden unter anderem
• das kulturelle Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• der Erwerb, die Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Nicht förderfähig sind kommerzielle Projektziele oder -inhalte, Privateigentum – insbesondere der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, laufende Betriebs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie Folgekosten, allgemeine Spenden ohne Projektbezug, Stipendien und Dissertationen, Preisgelder, bereits abgeschlossene oder bereits begonnene Projekte.
Antragsberechtigt sind die Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden kreisfreien Städte und Kreise), kreisangehörige Städte und Gemeinden, Museen, Sammlungen, Archive, operativ tätige Stiftungen, rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine, Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft, kirchliche Institutionen, selbstständige öffentliche Einrichtungen und die LVR-Kulturdienststellen.
Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen und fördernde Stiftungen/Organisationen.
Ausführliche Informationen und das Portal zur digitalen Antragstellung finden sich unter https://rekufoe.lvr.de .
Anträge können bis zum 28. Februar gestellt werden.
Antragsteller aus dem Kreis Mettmann ermuntert Kreiskulturamtsleiterin Sara Vogelsang ausdrücklich, sich vor der Einreichung des Antrags kurz mit ihr zu beraten, Tel. 02104/992029, amt-41@kreis-mettmann.de .
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