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Vorsorgliche Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung

Brand in der Niederstraße in Monheim

Bild vergrößern: Wichtiger Hinweis © Kreis Mettmann
Wichtiger Hinweis für die Bevölkerung.

KREIS METTMANN. 

+++UPDATE+++

Bei Fragen steht die Nummer 02104/99-0 am Freitag, 8. August, bis 18 Uhr zur Verfügung.

Seit Donnerstagnachmittag brennt in Monheim am Rhein eine Firma an der Niederstraße. Die Nachlöscharbeiten dauern weiter an. Im direkten Umfeld des Brandorts wurde am Abend ein Schadstoff gemessen. Es handelt sich um Salzsäure, die häufig als Brandfolgeprodukt entsteht, wenn chlorhaltige Materialien wie PVC verbrennen. Die gesundheitsschädlichen Dämpfe entstehen dann in Verbindung mit den eingesetzten Löschmitteln wie Schaum und Wasser. Eine Rauchwolke ist entstanden. Diese ist in Richtung Nordosten gezogen. Mit einer Entspannung der Lage ist gegen Vormittag zu rechnen.

Das Landesumweltamt (LANUK), die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Mettmann geben folgende vorsorgliche Maßnahmenempfehlungen an die Bevölkerung heraus:

Nahbereich

Der Nahbereich betrifft insbesondere den Bereich zwischen Niederstraße, Schwalbenstraße und Heinrich-Späth-Straße in Monheim.

Hier sollte kein angebautes Obst oder Gemüse bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse (voraussichtlich Mittwoch) verzehrt werden. Dann liegen die Messergebnisse des LANUKs vor.

Wer einen Pool hat, sollte das Wasser austauschen. Es sollten Möbel und Spielzeug (inklusive Gartenmöbel, Kinderspielzeug, Schaukeln etc.) im Garten oder auf dem Balkon mittels handelsüblicher Reinigungsmittel gereinigt werden. Vorsichtshalber sollten dabei Handschuhe und FFP2-Maske getragen werden – dies gilt auch für alle Tätigkeiten im Außenbereich. Zum Trocknen im Außenbereich aufgehangen Wäsche sollte erneut gewaschen werden. Fahrzeugen, die draußen stehen, sollten in einer dafür vorgesehen Waschanlage gewaschen werden.

Sollte optisch stark kontaminierter Rasen/Grünflächen erkennbar sein, ist der Rasen mit Maske und Handschuhen zu mähen und im Restmüll zu entsorgen. Wenn Bürgerinnen und Bürger optisch stark kontaminierter Sand entdecken, sollte der Sand in einer Tiefe von 3cm abgetragen und im Restmüll entsorgt werden.

Erweiterter Bereich (15 Kilometer nordöstlich vom Brandort)

Für den erweiterten Bereich wird dringend empfohlen eine optische Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Bei optischen Beeinträchtigungen oder Unklarheiten der Beeinträchtigungen (weißen oder schwarzen Partikeln, Brandniederschlägen, Rußpartikel, etc.) wird empfohlen, vorsichthalber, wie im oben genannten Nahbereich vorzugehen.


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