Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung). Digitale Lichtbilder können über das Auslesen eines QR-Codes nicht verarbeitet werden, bitte legen Sie das biometrische Lichtbild daher in ausgedruckter Form vor.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung nach freier Wahl (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
- Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „0“ (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Stadt möglich).