Erlaubnisfreie Nutzung
Nach Eingang der vollständigen Anzeige wird diese geprüft und Sie erhalten eine Zustimmung oder eine begründete negative Rückmeldung.
Erlaubnispflichtige Nutzung
Beim erlaubnispflichtigen Verfahren ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung nötig. Es wird geprüft, ob zusätzliche Unterlagen angefordert werden müssen – insbesondere bei komplexen Fällen. Die Untere Bodenschutzbehörde wird beteiligt und bei tieferen Bohrungen kann der Geologische Dienst beteiligt werden. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Berücksichtigung des Wasserhaushalts kann dann eine Erlaubnis erteilt werden.
Brunnen zur Trinkwasserversorgung müssen zusätzlich beim Gesundheitsamt des Kreises Mettmann angezeigt werden.