Für prostituierte Personen sieht das Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG) eine Anmeldepflicht ihrer Tätigkeit vor. Zum Nachweis der Anmeldung wird eine bundeseinheitlich und fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
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Für prostituierte Personen sieht das Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG) eine Anmeldepflicht ihrer Tätigkeit vor. Zum Nachweis der Anmeldung wird eine bundeseinheitlich und fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.